Bildungskredit

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Wie lange dauert der Bildungskredit?

In der Schweiz gibt es nur sehr erschwerten Zugang zu Studien- oder Bildungskrediten. Meistens sind diese an sehr viele Bedingungen geknüpft und auch nicht so einfach erhältlich. In den meisten Fällen lohnt es sich, vor allem für berufsbegleitende Weiterbildungen einen Kredit aufzunehmen. Dieser Kredit läuft so lange, wie du die vertragliche Laufzeit dafür vereinbart hast. Rechne dein Budget für die monatlichen Raten also entsprechend so ein, dass du auch mit einem reduzierten Pensum während der Weiterbildung die Kreditkosten weiter tragen kannst.

Wer kriegt einen Bildungskredit?

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Zunächst einmal schreibt das Schweizer Recht vor, dass du dich durch eine Kreditaufnahme nicht überschulden darfst. Hierbei ist das wesentliche Kriterium, um einen Kredit zu erhalten, dein monatliches Einkommen. Da das Einkommen in der Ausbildung oder bei Studenten naturgemäss geringer ausfällt, werden Ausbildungs- und Studienkredite kaum angeboten.

Es gibt jedoch Plattformen, bei denen du einen Kredit beantragen kannst, bei denen die Geldgeber keine Banken, sondern Privatpersonen sind. Du gibst dabei die Höhe des Bildungskredits, die Laufzeit sowie den Zins an, welchen du bereit bist zu zahlen. Finden sich nach deinen Angaben ausreichend Geldgeber, wird dein Kredit ausbezahlt. Während deiner Ausbildung oder Studiums, zahlst du lediglich Zinsen. Die Rückzahlungsperiode beginnt nach Beendigung der Ausbildung. Berechtigte für einen Bildungskredit sind alle Menschen, die sich in einer Weiterbildung oder einem Studium befinden und keine finanzielle Unterstützung durch ein Stipendium oder die Familie erhalten. Zusätzlich musst du volljährig sein, deinen Wohnsitz sowie dein Bankkonto in der Schweiz haben.

Berechnungsbeispiel Kredit: Bei einem Kreditbetrag von CHF 10’000.– mit einer Laufzeit von 24 Monaten liegen die Zinskosten, je nach effektivem Jahreszins, zwischen 455.60 (4.4%) und 1'022.05 (9.95%). Die monatlichen Kreditraten belaufen sich zwischen 435.65 (4.4%) und 459.25 (9.95%). Gesetzlicher Hinweis: Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).