Konsumkredit

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Was ist ein Konsumkredit?

Alle Kredite, Kreditkarten, Leasing und Crowdlending Kredite für Privatpersonen, welche eine Laufzeit von mehr als 3 Monaten haben und zwischen 500 und 80'000 Franken liegen, sind per gesetzlicher Definition Konsumkredite. Die Konsumkredite werden seit dem 01. Januar 2003 durch das Bundesgesetz über den Konsumkredit, das Konsumkreditgesetz (KKG), geregelt. Unter dieses Gesetz fallen alle eingangs erwähnten Finanzierungsarten. Nicht darunter fallen Hypotheken, Geschäftskredite und Kredite für Privatpersonen die eine Laufzeit von weniger als 3 Monaten haben oder wenn die Kreditsumme höher als 80'000 Franken ist.

Wie funktioniert ein Konsumkredit?

Als Konsumkredit gelten in der Schweiz Kredite, die an Privatpersonen vergeben werden und die keinem beruflichen Zweck dienen. Die Höhe des Kredits liegt dabei zwischen 500 bis 80'000 Franken ohne Zinsen und Kosten. Der Kredit hat hierbei eine Laufzeit von mehr als 3 Monaten.

Folgende Kreditarten gelten als Konsumkredit:

  • Barkredit
  • Privatkredit
  • Möbelkredit
  • Autokredit
  • Autofinanzierung
  • Vertrag zur Finanzierung von Waren und Dienstleistungen
  • Leasingvertrag
  • Überziehungskredit auf dem privaten Konto
  • Kredit- oder Kundenkarten

Dabei darf der effektive Zinssatz für Kredit- Leasing- und Finanzierungsverträge aktuell 10% pro Jahr, einschliesslich aller Kosten, nicht übersteigen. Für Kredit- und Kundenkarten und Überziehungskredite auf dem privaten Konto wurde der effektive Zinssatz auf 12% pro Jahr festgelegt.
Die Auszahlung deines Kredits erfolgt nach einer 14-tägigen Widerrufsfrist. Je nach Kreditart hast du flexible Rückzahlungsmöglichkeiten oder fest vereinbarte monatliche Raten.

Berechnungsbeispiel Kredit: Bei einem Kreditbetrag von CHF 10’000.– mit einer Laufzeit von 24 Monaten liegen die Zinskosten, je nach effektivem Jahreszins, zwischen 455.60 (4.4%) und 1'022.05 (9.95%). Die monatlichen Kreditraten belaufen sich zwischen 435.65 (4.4%) und 459.25 (9.95%). Gesetzlicher Hinweis: Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).