Kredit kündigen

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Kann man einen Kredit kündigen?

Als Kunde darfst du jederzeit den Kreditvertrag kündigen, wobei kündigen das falsche Wort ist. Wenn du deinen Kredit kündigen möchtest, musst du nichts anderes tun als die offene Summe bei deinem Kreditanbieter zu begleichen. Wenn du also genügend Geld angespart hast, um den Kredit zu begleichen, kannst du jederzeit eine vorzeitige Rückzahlung auslösen und so den Kreditvertrag auflösen. Das gleiche gilt auch, wenn du einen neuen Anbieter wählst und dieser für dich den offenen Betrag zurückbezahlt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung profitierst du davon, dass du nur die bereits aufgelaufenen Zinskosten bezahlst. Alle weiteren Zinskosten entfallen.

Muss ich eine Strafe zahlen, wenn ich vorzeitig kündige?

Das Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG) verbietet es den Anbietern dich für eine vorzeitige Rückzahlung deines Kredits zu bestrafen. Im Vergleich zum Rest der Welt ist das sehr einmalig und äusserst kundenfreundlich. 

Berechnungsbeispiel Kredit: Bei einem Kreditbetrag von CHF 10’000.– mit einer Laufzeit von 24 Monaten liegen die Zinskosten, je nach effektivem Jahreszins, zwischen 455.60 (4.4%) und 1'022.05 (9.95%). Die monatlichen Kreditraten belaufen sich zwischen 435.65 (4.4%) und 459.25 (9.95%). Gesetzlicher Hinweis: Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).