Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)

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Information vom Oktober 2021

Im Juni 2020 hat das Schweizer Parlament die Teilrevision des Versicherungsgesetzes (VVG) verabschiedet. Hier möchten wir dich über die wichtigsten Anpassungen Informieren. Insgesamt wird der bereits bestehende umfassende Schutz für dich als versicherte Person weiter ausgebaut.

Welche Bestimmungen gelten neu ab 1. Januar 2022?

  • Einführung eines Widerrufsrechts (Art. 2a VVG):
    Wenn Du eine neue Versicherung abschliesst, kannst Du innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen von diesem Versicherungsvertrag zurücktreten.
  • Streichung der Genehmigungsfiktion (Art. 12 altVVG):
    Du bist nicht mehr verpflichtet, die Police nach Erhalt auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  • Einführung eines ordentlichen Kündigungsrechts nach drei Jahren (Art. 35a VVG):
    Du kannst dadurch Verträge mit längerer Laufzeit auf das Ende des dritten Jahres beendigen.
  • Kein ordentliches Kündigungsrecht der Krankenversicherer (Art. 35 Abs. 4 VVG):
    Ein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der Kündigungsfrist und ein Kündigungsrecht im Schadenfall stehen ausschliesslich den Versicherten zu. Somit kannst du kündigen, die Krankenkasse aber nicht.
  • Einführung eines ausserordentlichen Kündigungsrechts (Art. 35b VVG):
    Aus wichtigen Gründen kann der Versicherungsvertrag von dir und vom Krankenversicherer jederzeit gekündigt werden. Zum Beispiel dann, wenn nicht vorhersehbare Änderungen der rechtlichen Vorschriften die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder sich das Vertragsverhältnis wegen spezieller Umstände nicht mehr fortführen lässt.
  • Verlängerung der Verjährungsfrist von zwei auf fünf Jahre (Art. 46 VVG):
    Ansprüche der Versicherten aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst fünf Jahre nach dem Schadenfall. Ansprüche des Krankenversicherers verjähren hingegen nach wie vor bereits nach zwei Jahren.
  • Weiterentwicklung der Digitalisierung:
    Neu ist für zahlreiche Mitteilungen neben der Schriftform (mit Unterschrift) auch die elektronische Textform möglich - zum Beispiel eine Kündigung per E-Mail oder SMS.

Diese Änderungen treten, zusammen mit den Bestimmungen des revidierten Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag, per 1. Januar 2022 in Kraft und sind ab diesem Zeitpunkt für deinen Versicherungsvertrag gültig.