Krankenkasse kündigen

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Wie kündige ich meine Krankenkasse richtig?

Du kündigst deine Grund- sowie Zusatzversicherung am besten schriftlich und per Einschreiben. ACHTUNG: Massgebend für die fristgerechte Kündigung ist der Posteingang bei der Krankenkasse und nicht der Poststempel selbst. Deshalb genügt es nicht dein Kündigungsschreiben am letzten Tag der Post abzugeben.

💡 Profitipp:
Wenn du einmal spät dran bist mit der Kündigung, kannst du auch direkt in eine Filiale deiner aktuellen Krankenkasse gehen, die Kündigung vor Ort abgeben und mit einem Eingangsstempel versehen lassen. Wichtig ist, dass du eine Kopie der Kündigung mit dem Eingangsstempel der Krankenkasse mitnimmst, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass du deine Kündigung fristgerecht bei der Krankenkasse abgegeben hast.

Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen?

Und warum gibt es verschiedene Kündigungstermine?

Es gibt in der Regel bei allen Krankenkassen in der Schweiz zwei Stichdaten für die Kündigungen:

Kündigung der Zusatzversicherungen
30. September (Eingang bei der Krankenkasse)

Die Zusatzversicherungen werden in der Regel bis spätestens zum 30. September eines laufenden Jahres gekündigt, um dann per 01. Januar bei der neuen Krankenkasse versichert zu sein und haben somit eine 3-monatige Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfrist wird von der Krankenkasse selbst festgelegt (VVG) und kann deshalb auch variieren. So kann es sein, dass du einen Mehrjahresvertrag hast und du noch gar nicht kündigen darfst. Hier ist es wichtig, dass du deine Vertragsunterlagen und die Krankenkassenpolice vorher anschaust, um keine Überraschungen zu erleben bei der Kündigung.

Kündigung der Grundversicherung

30. November (Eingang bei der Krankenkasse)

Die Grundversicherung wird in der Regel bis spätestens zum 30. November eines laufenden Jahres gekündigt, um dann per 01. Januar bei der neuen Krankenkasse versichert zu sein und hat somit eine 1-monatige Kündigungsfrist. Diese Kündigungsfrist ist gesetzlich vorgeschrieben (KVG) und gilt somit für alle Krankenkassen.

  • Gibt es noch andere Kündigungstermine als den 30.09. und 30.11.?

    Ja, die gibt es tatsächlich. Diese beziehen sich dann direkt auf die Grundversicherung. Da hast du je nach Versicherungsmodell und Jahresfranchise weitere Möglichkeiten, um zu kündigen.

  • Kann eine Krankenkasse mir die Kündigung verweigern?

    Unter gewissen Umständen ist es möglich und der Krankenkasse erlaubt dir die Kündigung zu verweigern. So ist es normal, dass Krankenkassen die Kündigung nicht akzeptieren, wenn du noch offene Prämienrechnungen hast.

  • Kann ich die Krankenkasse ganz kündigen, ohne eine neue Krankenkasse zu haben?

    Die Grundversicherung ist obligatorisch für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz. Nur wenn du dich in der Schweiz abmeldest und einem anderen Land lebst, kannst du die Grundversicherung kündigen. Die Zusatzversicherungen sind freiwillig und du kannst selbst entscheiden, ob du zusatzversichert bist oder nicht.