Kinderwunsch

01 qwick Kinderwunsch 1200x675px 01

Was zahlt die Krankenkasse bei Kinderwunsch?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten zur Behandlung der Förderung der Fruchtbarkeit. Dazu gehören die diagnostische Abklärung, die künstliche Befruchtung im Mutterleib, die hormonelle Stimulation sowie Akupunktur.

Wann zahlt die Krankenkasse eine künstliche Befruchtung?

In der Schweiz werden die Kosten für eine künstliche Befruchtung mittels einer Insemination, d.h. Injektion der Spermien des Partners in die Gebärmutter der Frau, übernommen. Maximal drei Behandlungszyklen der Insemination sind über die Grundversicherung gedeckt.

Welche Zusatzversicherung übernimmt künstliche Befruchtung?

Vielen Paare können sich ihren Kinderwunsch auf natürlichem Weg aus verschiedensten Gründen nicht erfüllen. Die Medizin bietet heutzutage jedoch viele Möglichkeiten, durch eine künstliche Befruchtung schwanger zu werden. Die Grundversicherung deckt jedoch nur einen bestimmten Umfang der unter Umständen notwendigen und teuren Behandlungen ab. Hier springt die ambulante Zusatzversicherung Kinderwunsch ein. Diese übernimmt die Kosten für zusätzliche Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, die Kosten für eine künstliche Befruchtung ausserhalb des Mutterleibs (In-vitro-Fertilisation) sowie genetische Untersuchungen und pränatale Tests beim Embryo. 

ACHTUNG:

Für diese Zusatzversicherung gilt eine Karenzfrist von 24 Monaten.