Kosmetische Eingriffe

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Wann zahlt die Krankenkasse für kosmetische Eingriffe?

Kosmetische Eingriffe werden dann von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit einer Krankheit oder einem Unfall stehen und besonders empfindliche Körperstellen, beispielsweise das Gesicht oder die Brust, betroffen sind. 

Welche Schönheits-OP / kosmetischen Eingriffe bezahlt die Krankenkasse?

Grundsätzlich gilt, dass sofern kein medizinisches Problem besteht, deine Krankenkasse (Grundversicherung) nicht für kosmetische Eingriffe bezahlt. Allerdings wird auch hier im Einzelfall entschieden und du musst dich vorgängig mit deinen Ärzten und der Krankenkasse absprechen. Du hast jederzeit die Möglichkeit ein Gesuch für eine Kostengutsprache zu stellen.

Eingriffe, welche in der Regel gedeckt werden sind Eingriffe zur Wiederherstellung nach Verbrennungen im Gesicht, Brustrekonstruktion nach Brustkrebs oder eine Brustverkleinerung aufgrund einer zu grossen Oberweite. Es gibt keine abschliessende Liste, die wir hier mit dir teilen können. Auch können wir dir nicht garantieren, dass die genannten Eingriffe immer übernommen werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du mit deinem Arzt und der Krankenkasse im Kontakt bist, um sicherzustellen, dass die Eingriffe übernommen werden.

Lohnt sich eine ambulante Zusatzversicherung für eine Schönheits-OP?

Das hängt ganz von deinen Erwartungen an die Leistungen für kosmetische Eingriffe ab. Fakt ist, dass nicht alle Krankenkassen kosmetische Eingriffe in der Zusatzversicherung decken und wenn sie gedeckt werden, sind die Leistungen limitiert und es gibt definierte Eingriffe die übernommen werden z.B. Narbenkorrekturen oder Korrekturen von abstehenden Ohren.

Wenn du die Hoffnung hast, dass du mit der Zusatzversicherung nach belieben Eingriffe durchführen lassen kannst und die Krankenkasse zahlt dafür, müssen wir dich leider enttäuschen. In dieser Form gibt es das nicht.

ACHTUNG:

Krankenkassen können für gewisse Leistungen aus der Zusatzversicherung Karenzfristen (Wartezeiten) haben. Während der Karenzfrist bist du nicht berechtigt Leistungen zu beziehen.