Mutterschaft
Wie bin ich während der Schwangerschaft versichert? 🤰🏼🤰🏻🤰🏽
Während der Schwangerschaft ändert sich nichts für dich. Du bleibst ganz normal grundversichert. Du hast allerdings während der Schwangerschaft bis 8 Wochen nach der Geburt zusätzliche Kontrolluntersuchungen und 150 Franken für Geburtsvorbereitungskurse zu Gute, die in jedem Fall von deiner Grundversicherung gedeckt werden.
Wenn du eine ambulante Zusatzversicherung hast, dann gibt es je nach Krankenkasse zusätzliche Leistungen für z.B. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen oder Milchersatz. Sprich mit unseren Expertinnen und Experten, sie können dir zeigen welche Krankenkasse besonders viele Leistungen während der Mutterschaft übernimmt.
Ab wann bezahlt die Krankenkasse in der Schwangerschaft?
Und wird die Geburt von der Krankenkasse bezahlt?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten von Anfang an. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt darf die Krankenkasse keine Kostenbeteiligung mehr von dir verlangen (Franchise & Selbstbehalt). Somit sind sämtliche Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur 8. Woche nach der Geburt zu 100% gedeckt.
Ja, die Entbindung wird von deiner Grundversicherung in der allgemeinen Abteilung im Spital, zu Hause oder im Geburtshaus bezahlt. Ausserdem wird der Spitalaufenthalt des Neugeboren von deiner Krankenkasse, also der Mutter, übernommen, sofern das Neugeborene keine weiteren Behandlungen im Spital benötigt. Für die Geburt, falls du bereits eine Spitalzusatzversicherung hast, kannst du natürlich auch in eine andere Abteilung wechseln z.B. in die private Abteilung.
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Eine Geburt ist für die werdenden Eltern ein spezielles Ereignis. Um dieses Ereignis im engen Kreis möglichst privat zu geniessen, eignet sich eine entsprechende private Spitalzusatzversicherung.
Wie lange bezahlt die Krankenkasse nach der Geburt? 🤱🏼👩🏽🍼🤱🏻
Wie erwähnt, bist du ab der Geburts bis zur 8. Woche danach von der Kostenbeteiligung befreit. Solange bezahlt die Krankenkasse sämtliche Leistungen zu 100%. Danach gilt die reguläre Kostenbeteiligung wieder, also die jährliche Franchise und der Selbstbehalt.
Für dein Neugeborenes ist dann dessen Krankenkasse für die Lesitungen verantwortlich und somit bist du verpflichtet für dein Neugeborenes auch, mindestens, die Grundversicherung abzuschliessen.
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Wie ist die Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft?
In der Schwangerschaft bist du von deiner Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) befreit. Das gilt für die Zeit ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) bis zur 8. Woche nach der Geburt.
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Was zahlt die Krankenkasse in der Schwangerschaft?
Die Grundversicherung übernimmt während der Mutterschaft die folgenden Leistungen.
Vor der Geburt
Kontrolluntersuchungen inkl. Labor:
Reguläre Schwangerschaft: 7 Kontrollen
Risikoschwangerschaft: nach medizinischem Ermessen
Ultraschall:
Reguläre Schwangerschaft: 2 Kontrollen
Risikoschwangerschaft: nach medizinischem Ermessen
Kompressionsstrümpfe:
2 Paar ärztlich verordnete Kompressionsstrümpfe pro Jahr
Medikamente:
Ärztlich verordnete Medikamente
Alternativmedizin:
Ärztliche Behandlung in Akupunktur, Anthroposophischer Medizin, Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM), Klassischer Homöopathie, Phytotherapie (bei Ärzten mit entsprechender Ausbildung)Geburtsvorbereitung:
CHF 150 für von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse und BeratungsgesprächeGeburt
Geburt und Geburtshilfe zu Hause, im Geburtshaus oder im Spital
Ambulante Geburt: Kosten für Hebamme, Arzt, Medikamente und Hilfsmittel
Stationäre Geburt: Allgemeine Abteilung, Spital oder Geburtshaus gemäss Spitalliste des Wohnkantons
Geburt im Ausland in Notsituationen (z.B. frühzeitige Geburt)
Allgemeine Abteilung
Begleitung:
Keine LeistungenNach der Geburt
Kontrolluntersuchung
Zwischen 6. und 10. Woche eine ärztliche Untersuchung
Bis zur 10. Woche eine Untersuchung durch die HebammeErstuntersuchungs-, Aufenthalts und Pflegekosten für Neugeborene
Leistungen für das gesunde Neugeborene direkt nach der Geburt (Wochenbett) aus der Versicherung der MutterAmbulante Wochenbettbetreuung
Untersuchungen und Behandlungen durch die Hebamme
Nach Entlassung aus dem Spital oder Geburtshaus, nach Haus- oder ambulanter Geburt: Pflegemassnahmen durch Hebamme oder Pflegefachperson mit ZusatzausbildungStillen:
3 Sitzungen Stillberatung bei Hebammen oder Pflegefachperson mit Zusatzausbildung
Stillkompressen gemäss Mittel- und Gegenständeliste mit ärztlicher Verordnung