Kuren
Zahlt die Krankenkasse eine Kur?
Die Grundversicherung bezahlt keine Beiträge an Kuren. Für eine Kur, egal ob Badekuren oder Erholungskuren, brauchst du zwingend eine Spitalzusatzversicherung. Wir empfehlen dich vorab bei der Krankenkasse zu erkundigen und eine Kostengutsprache einzuholen, sofern du eine Spitalzusatzversicherung hast.
Was muss ich für eine Kur selbst bezahlen? 💆🏻💆🏼♂️💆🏽💆🏼♂️
Sofern du eine Spitalzusatzversicherung hast, bekommst du in der Regel Beiträge von 50 bis 300 Franken pro Tag für die Dauer von 21 Tagen. Bevor du so eine Kur antrittst, solltest du unbedingt vorab eine Kostengutsprache bei deiner Krankenkasse einholen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen deiner Krankenkasse erfüllt sind. Ist deine Kur teurer als dein dir zustehender Betrag, so bezahlst du die Differenz die daraus entsteht. Welche Kuren genau übernommen werden variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Die häufigsten Kuren sind Bade- oder Erholungskuren.
ACHTUNG:
Es gibt Kuren die von den meisten Krankenkassen ausgeschlossen werden. Zu diesen gehören beispielsweise Fastenkuren zur Entgiftung des Körpers, Abmagerungskuren, Kräftigungstherapien und Zellulartherapien.
Zahlt die Grundversicherung die Reha?
Im Gegensatz zu Kuren liegt bei einer Reha ein vom Arzt verordnetes Bedürfnis für eine Behandlung vor. Der Aufenthalt in einem Spital oder einer Reha-Klinik ist also medizinisch notwendig. Damit die Grundversicherung die Kosten für die medizinische Betreuung und den Aufenthalt übernimmt, muss die Klinik anerkannt sein und von Ärzten geleitet werden. Zusätzlich muss dein behandelnder Arzt oder das Spital ein Gesuch für Kostengutsprache bei deiner Krankenkasse einreichen, zur Übernahme der Kosten in einer anerkannten Reha-Klink.
ACHTUNG:
- Die ausgewählte Klinik muss in der Spitalliste deines Kantons eingetragen sein.
- Reha-Massnahmen müssen direkt im Anschluss an operative Eingriffe, Unfälle oder Krankheiten erfolgen. Mit Hilfe medizinischer Mittel sollen Patienten Funktionen wiedererlangen, die sie im Laufe der Erkrankung verloren haben.