Vorsorge 3a
Wie viele 3a-Konten sind sinnvoll?
Wie viele 3a-Konten du eröffnen kannst, hängt von deinem Wohnort ab, denn einzelne kantonale Steuerverwaltungen begrenzen die Anzahl der 3a-Konten. Grundsätzlich kannst du aber mehrere Konten eröffnen.
Was ist eine Vorsorge 3a?
Die dritte Säule ist die individuelle Vorsorge der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, in die jeder einzahlen kann, der erwerbstätig ist. Die dritte Säule ist eine gute Ergänzung zur Vorsorge der ersten und zweiten Stufe. Für Selbstständige dient die dritte Säule als Ersatz für die zweite Säule. Sie kann in zwei Bereiche unterteilt werden, hierbei handelt es sich um die freie und die gebundene Selbstvorsorge. Die freie Selbstfürsorge besteht aus dem persönlichen Sparen, z.B. einer Lebensversicherung. Die gebundene Selbstvorsorge soll das Dreisäulenkonzept durch die Fiskal- und Eigentumspolitik gefördert werden. Im Wesentlichen besticht die Säule 3a durch ihre steuerliche Privilegierung. Die Beiträge an die Vorsorgeformen sind steuerabzugsfähig, allerdings werden die Leistungen voll besteuert. Über das Guthaben kannst du nicht frei und zu jeder Zeit verfügen. Es sind zwei Vorsorgeformen zugelassen. Dabei handelt es sich um die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungseinrichtungen und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei Bankstiftungen. Deine Auszahlung kannst du frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist lediglich in folgenden Fällen möglich:
- Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der 2. Säule.
- Wenn du deinen Beruf aufgibst und eine andere selbständige Tätigkeit aufnimmst.
- Wenn du eine Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehst und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.
- Wenn du die Schweiz verlässt
- Wenn du Wohneigentum zum Eigenbedarf oder Rückzahlung von Hypothekardarlehen erwirbst.
- Vorzeitiger Tod.
Begünstige Personen deiner Versicherung sind folgende Personen:
- Im Erlebensfall deine Person.
- Nach deinem Ableben der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner.
Anschliessend werden folgende Personen begünstigt:
- Deine direkten Nachkommen sowie die Personen, die von dir in erheblichem Masse unterstützt worden sind.
- die Person, die mit dir in den letzten fünf Jahren bis zu deinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.
- die Eltern.
- die Geschwister.
- die übrigen Erben.
Wie kann ich in die 3 Säule einzahlen?
Wenn du erwerbstätig bist, kannst du einen bestimmten Betrag pro Jahr auf dein Vorsorgekonto 3a bei deiner Bank oder Versicherung einzahlen. Diesen Betrag kannst du in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Betrag muss bis zum Ende des Jahres auf dem Vorsorgekonto verbucht sein, generell wird zwischen Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören und Personen, die Beiträge an eine Pensionskasse bezahlen, unterschieden. Im Jahr 2021 darfst du, wen du einer Pensionskasse angehörst, maximal 6883 Franken in die 3. Säule einzahlen. Wenn du keiner Pensionskasse angehörst, kannst du 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, maximal 34416 Franken einzahlen. Wenn du als Rentner weiterhin Beiträge einzahlen möchtest, kannst du dies bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin machen, sofern du weiterhin erwerbstätig bist. Weiter bleibt die Abzugsberechtigung bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit erhalten.
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Wann kann ich 3a beziehen?
Deine Auszahlung kannst du frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist lediglich in folgenden Fällen möglich:
- Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der 2. Säule.
- Wenn du deinen Beruf aufgibst und eine andere selbständige Tätigkeit aufnimmst.
- Wenn du eine Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung beziehst und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist.
- Wenn du die Schweiz verlässt
- Wenn du Wohneigentum zum Eigenbedarf oder Rückzahlung von Hypothekardarlehen erwirbst.
- Vorzeitiger Tod.
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Was ist die gebundene Vorsorge?
Unter der gebundene Vorsorge kannst du eine Vorsorgeform verstehen, welche auf dem 3-Säulen-Prinzip basiert und die durch die Steuer- und Eigentumspolitik des Bundes gestützt wird. Grundlegend ist die gebundene Vorsorge der Säule 3a durch die steuerliche Privilegierung geprägt, da die Beiträge an die anerkannten Vorsorgeformen steuerabzugsfähig sind. Die Vorsorgeleistungen werden, wie in der 2. Säule besteuert. Über dein Kapital kannst du nicht jederzeit verfügen, da es für dein Alter vorgesehen ist. Hierbei gibt es jedoch einige Aussnahmen, z.B. wenn du deinen bisherigen Beruf aufgibst und in eine selbstständige Tätigkeit wechselst. Generell sind nur zwei Vorsorgeformen zugelassen. Dabei handelt es sich um die gebundene Vorsorgeversicherung bei Versicherungseinrichtungen und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei Bankstiftungen.