Vorsorge 3b

01 qwick vorsorge 3b 1200x675px 01

Wie funktioniert Säule 3b?

Die Säule 3b hilft dir dabei Vorsorgelücken zu schliessen und nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Jeder in der Schweiz lebende Bürger kann in die Säule 3b einzahlen und dabei bestimmen, wie viel er einzahlt, wann er einzahlt und wofür er die Sparsumme verwenden möchte. Du kannst deinen Zeitpunkt der Auszahlung frei wählen und musst dich an keine jährlichen Maximalbeträge halten. Ausserdem kannst du deine begünstigte Person eigenständig auswählen und entscheiden, ob du deine Vorsorge bei einer Bank oder Versicherung abschliessen möchtest. Sofern du dich für eine Versicherung entschliesst, profitierst du im Todesfall oder bei Invalidität von einer zusätzlichen Absicherung.

Was ist 3b?

Und was gehört zur Säule 3b?

Die Säule 3b ist die freie Vorsorge, in der es keine jährlichen Maximalbeiträge gibt und die allen in der Schweiz lebenden zur Verfügung steht. Du kannst selbst entscheiden, ob du monatliche oder jährliche Beiträge leistest. Die Beiträge werden nicht von den Steuern abgezogen werden und dein Guthaben muss als Vermögen versteuert werden. Dafür kannst du die Auszahlung frei wählbar, zudem ist sie steuerfrei, wenn du bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr erreicht hast, du deinen Vertrag vor Vollendung des 66. Lebensjahres abgeschlossen hast, eine mindestens 5-jährige Vertragslaufzeit hattest und der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch sind. Generell kannst du selbst bestimmen, wie viel Risiko du eingehen möchtest, also in was und wie du investieren möchtest und ob du mit oder ohne einen Versicherungsschutz sparen willst. Deine Begünstigten kannst du abgesehen von den Pflichtanteilen selbst wählen.
Folgende Vorsorgelösung kannst du mit der Säule 3b abschliessen:

  • Fondskonto
  • Performanceplan
  • Garantieplan
  • Vorsorgeplan

Die Säule 3b gehört zur privaten Vorsorge, die nicht an die Pensionierung gebunden ist, sondern auch für mittel- bis langfristige Sparziele abgeschlossen werden kann.
Zur freien Vorsorge zählen z.B.:

  • Ersparnisse
  • Bankkonten
  • Lebensversicherungen
  • Obligationen
  • Geldmarktanlagen
  • Aktien
  • Wertpapierfonds
  • Wohneigentum

Warum 3b?

Für dich kann eine Vorsorge in der Säule 3b interessant sein, wenn du mittel- bis langfristige Sparziele hast. Du kannst flexibel bleiben, da du das angesparte Guthaben zu jeder Zeit wieder einziehen kannst. Ausserdem bestimmst du, wann du deine Beiträge jährlich zahlst. Zudem steht die Säule 3b allen in der Schweiz lebenden Menschen zu.

  • Wann ist 3b steuerfrei?

    Dein Kapital ist bei der Auszahlung steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 5 Jahre beträgt, sie nach deinem 60. Geburtstag erfolgt und dein Vertrag vor deinem 66. Lebensjahr abgeschlossen wurde.

  • Was ist der Unterschied zwischen 3a und 3b?

    Folgend werden die Unterschiede der Säulen 3a und 3b aufgezeigt:
    Säule 3a:

    • Alle erwerbstätigen Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen in der Schweiz können eine Vorsorge abschliessen.
    • Du kannst deinen Betrag jährlich vom steuerbaren Einkommen abziehen.
    • Die Besteuerung während der Vertragslaufzeit ist steuerfrei
    • Bei der Auszahlung gibt es einen reduzierten Steuersatz, welcher vom übrigen Einkommen getrennt ist.
    • Deine Ersparnisse kannst du fünf Jahre vor bis max. fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungsalter auszahlen lassen. Unter bestimmten Umständen ist auch eine frühere Auszahlung möglich, z.B. wenn du ein Eigenheim kaufst.
    • Wenn du vor dem Versicherungsende stirbst, ist gesetzlich vorgegeben, wer das Kapital erbt. Zunächst folgt der Ehepartner.
    • Du kannst für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum pfänden

    Säule 3b:

    • Alle Bürger der Schweiz können eine Vorsorge abschliessen.
    • Du kannst im Rahmen der Pauschalbeträge für Versicherungsprämien Abzüge einkalkulieren.
    • Der Rückkaufswert unterliegt der Vermögenssteuer.
    • Die Auszahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
    • Du kannst deine Auszahlung selbst festlegen.
    • Du kannst frei wählen, wer deine Vorsorge erbt, falls du vor deinem Vertragsende stirbst. Hierbei musst du lediglich gesetzlichen Pflichtteile beachten.
    • Du kannst jeder Zeit eine Pfändung vornehmen, wenn sie als liquide Deckung akzeptiert ist.