Was wenn mir etwas passiert?

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Was passiert mit dem Geld einer Lebensversicherung?

Du legst das Geld in einer Lebensversicherung langfristig an und zahlst dafür Prämien. Je nachdem, welche Art von Lebensversicherung du abschliesst, wirst du an Überschussleistungen beteiligt, hast Steuerprivilegien und kannst deine Anteile früher auszahlen lassen oder deine Liebsten finanziell absichern. Die Lebensversicherung wird dir zu einem bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt und kann Deckungslücken im Alter schliessen. Solltest du vor dem Ablauf der Versicherung versterben, erhält dein Begünstigter die Auszahlungssumme. Gibt es keinen Begünstigten, erhalten deine Nachkommen die Auszahlungen. Grundsätzlich ist das Erbrecht aber von Versicherungen ausgeschlossen, ausser sie verletzt Pflichtteile von Erben.

Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Wenn du deine Lebensversicherung in der Säule 3a abgeschlossen hast, bekommst du deine Auszahlung frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV. Eine frühere Auszahlung ist ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Säule 3b kannst du deine Laufzeit selbst festlegen. Solltest du vorab versterben, erhält deine begünstigte Person die vereinbarte Leistung. Forderungen aus Lebensversicherungen gehören nicht zum Erbrecht, allerdings gibt es eine Ausnahme, denn Policen mit einem Rückkaufswert werden bei der Berechnung der Pflichtteile berücksichtigt. Die Höhe des Rückkaufswertes kann man beim Versicherer erfragen.

Wie und wann wird eine Lebensversicherung ausgezahlt?

Eine Lebensversicherung ist eine langfristige Vorsorge. In der Säule 3a ist eine Auszahlung frühestens 5 Jahre vor oder spätestens 5 Jahre nach dem Erreichen des AHV-Alters möglich. In der Säule 3b kannst du Laufzeit frei wählen. Eine reine Risikoversicherung wird nur bei Tod oder bei Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt. In der Säule 3a kannst du deine Lebensversicherung in folgenden Fällen vorzeitig auszahlen lassen:

  • Wohneigentum
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Auswanderung aus der Schweiz
  • Bezug einer vollen staatlichen Invalidenrente, ohne dass IV-Risiko versichert ist

Mögliche Überschüsse durch günstige Prognosen der Zinsentwicklung werden bei kapitalbildenden Lebensversicherungen als zusätzliche Leistungen ausbezahlt. Bei Risikoversicherungen werden die möglichen Überschüsse zur Reduktion der Prämien verwendet. Beim Tod des Versicherten bekommt die begünstigte Person, welche in der Police festgehalten wurde, die vereinbarte Leistung. Wer der Begünstigte ist, hängt von der Wahl der Säule ab. Bei der Säule 3a bist du an gesetzliche Vorgaben gebunden. Bei der Säule 3b hast du die freie Wahl. Der Begünstigte muss nicht zu den gesetzlichen Erben gehören. Du kannst deine Lebensversicherung zum Beispiel auch deinem Konkubinatspartner hinterlassen.

Wichtig: Forderungen aus Lebensversicherungen sind vom Erbrecht ausgeschlossen, es sei denn, du hast einen Rückkaufswert in deiner Police. Die Pflichtteile werden dann bei der Berechnung berücksichtigt.

Wann fällt eine Lebensversicherung in den Nachlass?

Zunächst einmal erläutert das Versicherungsrecht, dass Policen und Leistungen nach deinem Tod nicht in den Nachlass fallen, sondern gemäss Begünstigten Ordnung auszuzahlen sind. Hierbei gibt es aber Ausnahmen. Sollte die Auszahlung des 3a Guthaben Pflichtteile von Erben verletzen, müssen deine Begünstigten entsprechende Ausgleichszahlungen leisten. Deine Erben können ihren Pflichtteil sogar mit einer Herabsetzungsklage einfordern. Hast du keine Begünstigten benannt, fallen deine vereinbarten Leistungen automatisch in den Nachlass. Bei einer Todesfallversicherung sind die Erben nicht vom Erbrecht tangiert.