Kredit wechseln

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Wie lange dauert es bis ich meinen Kredit wechseln kann?

Du darfst deinen Kredit jederzeit wechseln. Dieser Wechsel wird auch Ablösung genannt, weil du deinen laufenden Kredit bei deinem jetzigen Anbieter durch einen neuen Kredit bei einem anderen Anbieter ablöst. Der Wechsel hat für dich keine Nachteile und es dürfen dir keine Kosten dafür verrechnet werden, ausser für die Schlussabrechnung.

Wie kann ich meinen Kreditanbieter wechseln?

Der Wechsel ist für dich als Kunden einfach. Du kannst einen neuen Kredit beantragen und vermerkst, dass du deinen laufenden Kredit gerne ablösen möchtest. Dein neuer Anbieter macht die entsprechende Kreditprüfung und sofern diese positiv ausfällt, bekommst du einen neuen Kreditvertrag. Dieser neue Kreditvertrag deckt mindestens die Summe, welche bei deinem jetzigen Anbieter offen ist. Mit diesem neuen Kreditvertrag kannst du sogleich eine Aufstockung machen. Das heisst, dass dein jetziger Anbieter sein Geld zurückbekommt und du bekommst ebenfalls noch eine Auszahlung in der Höhe deiner beantragten Aufstockung. In den meisten Fällen musst du mindestens 1'000 Franken mehr aufnehmen, als die aktuell offene Summe, damit ein neuer Kreditvertrag erstellt werden kann. Die gesetzlichen Voraussetzungen und die 14-tägige Widerrufsfrist bleiben unverändert.

Berechnungsbeispiel Kredit: Bei einem Kreditbetrag von CHF 10’000.– mit einer Laufzeit von 24 Monaten liegen die Zinskosten, je nach effektivem Jahreszins, zwischen 455.60 (4.4%) und 1'022.05 (9.95%). Die monatlichen Kreditraten belaufen sich zwischen 435.65 (4.4%) und 459.25 (9.95%). Gesetzlicher Hinweis: Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).