Fragen und Antworten zur Krankenkasse

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Was finde ich hier?

Das Thema Krankenkasse ist riesig und die Fragen dazu unendlich. Aus diesem Grund haben wir von qwick.ch entschieden, dass wir in Zukunft jede Frage die wir bekommen hier eintragen und wann immer möglich diese beantworten.

  • Was versteht man unter Kostenbeteiligung in der Grundversicherung?

    Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht eine Kostenbeteiligung vor. Sie setzt sich zusammen aus der frei wählbaren Franchise, dem gesetzlichen Selbstbehalt von 10% (max. 700 Franken pro Jahr) und Spitalaufenthaltskosten (15 Franken pro Tag).

  • Brauche ich eine Zusatzversicherung?

    Nein, die wichtigsten Leistungen bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall (sofern inkludiert) werden von der Grundversicherung gedeckt. Eine Zusatzversicherung ergänzt und erweitert diese Leistungen sehr umfangreich.

  • Was muss ich bei der Steuererklärung angeben?

    Hohe Arztrechnungen und die Krankenkassenprämien kannst du innerhalb deiner Steuererklärung angeben. Dafür bekommst von deiner Krankenkasse in der Regel eine Bescheinigung. Ansonsten wende dich an deine Krankenkasse.

  • Wenn ich ein Telmed-Modell wähle, muss ich dann weniger Prämien zahlen?

    Richtig! Durch die Auswahl eines Tel-Med Modells kannst du die Kosten für deine Krankenkassenprämie um ca. 15% reduzieren.

  • Kann ich die Zusatzversicherung und Grundversicherung bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen?

    Ja, das kannst du. Es steht dir frei, dich dafür zu entscheiden die Grund- von der Zusatzversicherung zu trennen. 

  • Ist die Unfalldeckung obligatorisch?

    Ja, die Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und gehört wie die Krankenversicherung (obligatorische Grundversicherung) zu den Pflichtversicherungen. Kinder, Selbständige, Hausfrauen, Rentner oder nicht arbeitstätige Personen müssen sich bei der Krankenkasse gegen den Unfall versichern lassen.

  • Muss ich immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen?

    Nein, das musst du nicht. Wenn du innerhalb deiner Grundversicherung über das Standardmodell (freie Arztwahl) versichert bist, kannst du ohne Rücksprache mit deinem Hausarzt, z.B. einen Spezialisten, aufsuchen. Für die anderen Versicherungsmodelle gelten die jeweiligen Bestimmungen des Versicherungsmodells.