Renovationskredit

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Was ist ein Renovationskredit?

Ein Renovationskredit umfasst alle Investitionen um deinen Umbau, Renovation oder eine Anschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Ausserdem kannst du Energieanlagen und energieeffiziente technische Geräte von deinem Renovationskredit bezahlen und somit zukunftsweisend Geld sparen. Möchtest du wertanhaltend renovieren, kannst du Investitionen sogar steuerlich geltend machen. Einige Investitionen, wie der Wechsel von Ölheizungen auf Wärmepumpen, werden subventioniert und du bekommst Geld zurück. Mit einem Renovationskredit bleibst du grundsätzlich flexibel und unabhängig. Zudem hast du als Eigentümer oder Eigentümerin oftmals vorteilhafte Zinskonditionen.

Renovationskredit: Für wen eignet er sich und wie funktioniert der Ablauf?

Der Renovationskredit eignet sich besonders für Eigenheimbesitzer, ob Haus oder Wohnung.

Berechne zuvor dein zur Verfügung stehendes Budget, damit du die zurückzuzahlenden Monatsraten an deine finanzielle Situation anpassen kannst. Anschliessend kannst du deinen Kreditantrag stellen. Häufig kannst du deinen Vertrag innerhalb von 2-3 Arbeitstagen unterzeichnen. Damit dein Anbieter effizient deinen Kreditantrag prüfen kann, solltest du gleich von Anfang an die folgenden Dokumente bereithalten:

  • ID, Pass oder Ausländerausweis (von dir und Partner/in)
  • Die letzten 3 Lohnabrechnungen (von dir und Partner/in)
  • Krankenkassenpolice (alle im Haushalt)
  • Hypothekarvertrag

Manchmal können auch andere Dokumente gefordert werden. Die Bedingungen für die Annahme hängen grundsätzlich von der Situation, dem Budget und dem Anbieter ab.
Das Limit zur Kreditaufnahme liegt bei 250'000 Franken und die Rückzahlungsdauer bei bis zu 84 Monaten, bei einigen Anbietern auch mehr. Du kannst deinen Kredit aber auch vorzeitig zurückzahlen, sofern es deine finanzielle Situation zulässt. Deine Kreditzinsen sind von den Steuern abziehbar.

Berechnungsbeispiel Kredit: Bei einem Kreditbetrag von CHF 10’000.– mit einer Laufzeit von 24 Monaten liegen die Zinskosten, je nach effektivem Jahreszins, zwischen 455.60 (4.4%) und 1'022.05 (9.95%). Die monatlichen Kreditraten belaufen sich zwischen 435.65 (4.4%) und 459.25 (9.95%). Gesetzlicher Hinweis: Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt (Art. 3 UWG).