Halbprivat

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Was ist die Definition von halbprivat?

Unter einer halbprivaten Spitalzusatzversicherung kannst du, verglichen mit der obligatorischen Grundversicherung, erweiterte Spitalleistungen verstehen. Der Begriff „halbprivat“ stammt von deinem Anspruch auf ein Spitalzimmer, was du lediglich mit einer anderen Person teilen musst.

Was deckt die halbprivate Spitalzusatzversicherung ab?

Und woher weiss ich, ob ich halbprivat versichert bin?

Durch die Wahl einer halbprivaten Spitalzusatzversicherung erhältst du während und nach einer Behandlung im Spital erweiterte Leistungen, die innerhalb der regulären Grundversicherung nicht gedeckt sind. So kannst du dein Spital wählen, kannst den behandelnden Arzt wählen und erhältst ein Zweibettzimmer. Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen nicht jedes Spital in ihren Listen führen. Somit solltest du vorab abklären, ob dein Wunschspital für Behandlungen ein Vertragsspital deiner künftigen Krankenkasse ist.

Ob du halbprivat versichert bist, siehst du normalerweise auf deiner Versicherungspolice deiner Krankenkasse. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du bei deiner Krankenkasse nachfragen und sie werden es dir mitteilen.

  • Wann lohnt sich die halbprivate Spitalzusatzversicherung?

    Wenn du über eine Aufnahme in eine halbprivate Spitalzusatzversicherung nachdenkst, erwartet dich ein mittlerer Komfort. So erhältst du garantiert ein Zweibettzimmer, hast die freie Arztwahl und erhältst einzelne Hotellerie-Leistungen, z.B. die Wahl eines Menüs. Grundsätzlich hängt der Wunsch nach einer halbprivaten Versicherung von deinem persönlichen Budget und deinen Komfortwünschen ab.

    Vorteile einer halbprivaten Spitalzusatzversicherung:

    • Freie Arztwahl
    • Zweibettzimmer
    • Freie Spitalwahl in der gesamten Schweiz
    • schnelle Termine für Behandlungen bei Spezialisten
    • zusätzliche Auslandsdeckung bei Krankheiten oder Unfällen
    • Beiträge zu Kuren, Haushaltshilfen und weitere Gesundheitsleistungen