Spitalaufenthalt im Ausland
Welche Krankenkasse bezahlt den Spitalaufenthalt im Ausland?
Jede Krankenkasse bezahlt deinen Spitalaufenthalt im Ausland, sofern es sich um einen Notfall (Unfall, Krankheit & Mutterschaft) handelt. Das ist in der obligatorischen Grundversicherung definiert. Allerdings wird bei den gedeckten Kosten zwischen EU/EFTA Staaten (alles gedeckt bis auf Kostenbeteiligung) und allen anderen Ländern (max. doppelte Kosten derselben Behandlung im Wohnkanton gedeckt) unterschieden.
Um dich optimal vor den möglichen Kosten eines Spitalaufenthalts im Ausland zu schützen, kannst du eine entsprechende Spitalzusatzversicherung und oder eine Reiseversicherung abschliessen. Unsere Expertinnen und Experten helfen dir dabei, die passende Lösung zu finden für deine Reisen zu finden.
Was zahlt die Krankenkasse bei einem Unfall im Ausland? 🤕 🤕 🤕
Wenn du aufgrund eines Unfalls einen Spitalaufenthalt im Ausland hast, dann zählt das als Notfall und wird von deiner Grundversicherung bezahlt. Wie erwähnt, kommt es darauf an in welchem Land du dich befindest. Hast du einen Unfall, in einem Land ausserhalb der EU/EFTA Staaten, kann es trotzdem noch teuer werden für dich, weil deine Grundversicherung nur maximal den doppelten Betrag übernimmt, die dieser Spitalaufenthalt in deinem Wohnkanton kosten würden. In Ländern wie der USA kann so eine Behandlung schnell den doppelten Betrag deines Wohnkantons übersteigen. Schon mit der niedrigsten Spitalzusatzversicherung sind diese Kosten in der Regel zu 100% gedeckt und du bekommst Leistungen für die Rückführung in die Schweiz dazu.
Welche Leistungen im Ausland zahlt meine Krankenkasse nicht?
Bei bestimmten medizinischen Leistungen, die du im Ausland in Anspruch nimmst, zahlt deine Krankenkasse nicht. Das betrifft sämtlichen Kauf von medizinischen Produkten, die nicht mit einem Notfall in Zusammenhang stehen.
In einem Fall allerdings ist es möglich, dass dir die Krankenkasse eine Kostengutsprache gewährt: Wenn eine bestimmte Behandlung nur im Ausland verfügbar ist und eine medizinische Notwendigkeit dafür von einem Schweizer Arzt bestätigt wird, übernimmt die Krankenkasse zumeist die Kosten für diese Behandlung.